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Glasversicherung
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Die Glasversicherung ist zwar ein rechtlich selbständiger Vertrag, wird aber häufig in Kombination mit der Hausratversicherung abgeschlossen. Versichert ist Glas, einschliesslich bei einem Schadensfall die Kosten einer Notverglasung in der Wohnung oder im Einfamilienhaus. In der Regel wird die Glasversicherung als Glas - Produktversicherung vereinbart.
Hier sind versichert:
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Gebäudeverglasungen:
Glasscheiben von Fenstern, Türen , Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profilbaugläser. Auch Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Kunststoff.
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Mobilarverglasung:
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Aquarien, Terrarien und Glaskeramik-Kochflächen.
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